Der ZVEH informiert:
„Sind Sie schon präqualifiziert?“
Fakt ist:
Der Bund als Auftraggeber hat beschlossen, und die Länder werden voraussichtlich folgen:
Die Präqualifizierung wird zur Regel.
Die in der Überschrift genannte Eingangsfrage wird künftig öfter gestellt. Wer sich um einen öffentlichen
Auftrag bemüht, muss dazu qualifiziert sein. Die VOB/A weist seit vielen Jahren den Weg zum Ziel auf.
Das heißt: Es sind in jedem Fall konkrete Nachweise zu erbringen, dass man „auftragsgeeignet“ ist –
ein mühsamer Vorgang. Die „Präqualifikation von Bauunternehmen“ ist der neue, moderne – weil
EDV-orientierte – und ebenso arbeitserleichternde Ansatz zur Problemlösung. Der ZVEH berichtete
bereits mehrfach.
Das Wichtigste sei hier nochmals genannt:
- Die Präqualifikation (PQ) kommt nicht nur, sie ist da!
PQ stellt keine Einschränkung der
Rechte von Bietern dar. Niemand muss sich präqualifizieren lassen. Wer sich nicht präqualifizieren lässt,
hat – so die derzeitige Rechtslage – keine Nachteile als Bieter, aber wesentlich mehr Arbeit, und das
Auftrag für Auftrag in Folge, immer dann, wenn man sich um einen neuen öffentlichen Auftrag bewirbt.
Verstärkt wird dies in der Zukunft (mittelfristig) auch für Ausschreibungen aus der gewerblichen
Wirtschaft und von privaten Auftraggebern gelten, weil das Verfahren „für sich selbst wirbt“.
- Es ist bekannt, dass der Markt seine eigenen Gesetze hat, d.h.: Es gibt Kommunen, die bereits
heute entgegen den Vorschriften der VOB/A eine PQ verlangen. Der ZVEH betont: Diese Praxis ist
rechtswidrig.
- Die VOB 2006 ist in § 8 VOB/A entsprechend angepasst worden, das PQ-Verfahren damit eingeführt
worden. Es gilt derzeit die VOB 2009.
- PQ-Anträge können bei den offiziell zugelassenen PQ-Stellen eingereicht werden.
- Das alte Verfahren des Nachweises „auftragsgeeignet“ zu sein, hat nach wie vor Gültigkeit.
Das neue Verfahren stellt eine sinnvolle Alternative dar; und es hat Zukunft. Das Wichtigtste ist
dabei jedoch die Trendwende, bekanntgeworden im Frühjahr 2008: „Der Bund als Auftraggeber dreht die
Regel ab 1. Oktober 2008 um“, und so geschah es dann auch:
PQ wird formal als Regel ausgewiesen; das alte Verfahren, Papier hin- und herzuschicken, wird als
Ausnahme zugelassen! Es bedarf keiner näheren Erklärung, dass damit ein Signal gesetzt wird, sehr
wohl auch für die Länder und die Kommunen als jeweilige öffentliche Auftraggeber.
- Der ZVEH empfiehlt – nach intensiven Diskussionen „pro und contra PQ“ – diesen modernen Weg
hin zum Ziel, d.h. über eine „Automatik“ sicherzustellen, „qualifiziert zu sein“. Man verweist
dann nur noch auf die gültige PQ, ohne Auftrag für Auftrag neue Nachweis-Dokumente einreichen zu
müssen. Trotzdem muss in aller Deutlichkeit gesagt werden: Einen Zwang zu PQ darf es nicht geben.
Freiwilligkeit muss als Prinzip bestehen bleiben. Insofern stellt die o.a. Regelumkehrung keine
Ideallösung dar.
Die weiteren Informationen zur Präqualifizierung können Sie sich auch als PDF-Datei ansehen,
abspeichern bzw. ausdrucken.
Informationen zur Präqualifizierung
Aufgrund der o.a. Bewertung hat der ZVEH eine Rahmenvereinbarung mit der PQ-Stelle Pöyry Infra GmbH
in Mainz abgeschlossen. Pöyry Infra konzentriert sich in seiner PQ-Arbeit auf das Baunebengewerbe,
somit auch auf den Bereich „Elektro“.
Pöyry Infra bietet günstige Konditionen an für eine Präqualifikation unserer Mitgliedsbetriebe,
den bauorientierten Innungsbetrieben der Elektrohandwerke. Wir empfehlen eine Prüfung. Nähere
Informationen (mit allen Preisangaben) übersenden wir Ihnen auf Anfrage.
Richten Sie Ihre Anfrage an diese Adresse: